0241 - 47991-0
- G. Rochow
- Warenwirtschaft
Kassenmeldepflicht
Entsprechend der Kassenmeldepflicht gem. §146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) müssen alle digitalen Kassensysteme bis spätestens zum 31.07.2025 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen gesetzeskonforme Kassensysteme einsetzen.