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- G. Rochow
- Warenwirtschaft
Kassenmeldepflicht
Entsprechend der Kassenmeldepflicht gem. §146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) müssen alle digitalen Kassensysteme bis spätestens zum 31.07.2025 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen gesetzeskonforme Kassensysteme einsetzen.
Fristen
- Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31.07.2025 angemeldet werden.
- Alle ab dem 01.07.2025 neu angeschafften elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung angemeldet werden.
- Alle vor dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene Kassensysteme müssen nicht mehr gemeldet werden.
Umsetzung in der CTO Warenwirtschaft
Um Ihnen die Anmeldung zu vereinfachen, haben wir mit der CTO Warenwirtschaft 2025 Build 109 die automatisierte TSE-Anmeldung veröffentlicht.
Unter dem Menüpunkt Menü -> Tagesstatistik -> TSE -> Dokumentation zur TSE-Anmeldung finden Sie eine Anleitung für den Anmeldungsprozess.
Im wesentlichen handelt es sich hierbei um einen einfachen Abfrage-Dialog, der in dieser Anleitung noch einmal ausführlich erklärt wird.
Der Menüpunkt Menü -> Tagesstatistik -> TSE -> TSE-Anmeldung startet dann den tatsächlichen Anmeldungsprozess, beginnend mit dem Download des Anmelde-Tools.
Neben den Daten der TSE oder die naheliegenden Daten zum Betrieb (Adresse etc.), die automatisch aus der Warenwirtschaft und der TSE ausgelesen werden, sind weitergehende Daten, wie z.B. die private Steuernummer des Inhabers / Geschäftsführers oder dessen Geburtsdatum anzugeben. In der Dokumentation gehen wir näher auf die erforderlichen Daten ein.
Sollten Sie trotz der Dokumentation Probleme mit der Meldung haben, können Sie sich natürlich an unseren Support wenden. Achten Sie zuvor aber unbedingt darauf alle erforderlichen Informationen zur Hand zu haben.
Aufgrund der verbleibenden Frist ist mit einem erhöhten Support-Aufkommen zu rechnen und es kann zu Wartezeiten kommen.