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KassenSichV

Was ist die KassenSichV ?

Die Kassensicherungsverordnung (kurz KassenSichV) , ist eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zur Präzisierung der steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten bei aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen. Sie erweitert die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Was bleibt zu tun?

Auf Grund der aktuellen Situation (Corona) haben die meisten Bundesländer beschlossen, per Ländererlass eine Verlängerung dieser Frist durchzuführen. 

Überprüfen Sie weiter unten, welche Voraussetzungen für Ihr Bundesland dabei erfüllt werden müssen!

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Hardware oder Cloud ?

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Die eigentliche TSE, die technische Sicherungseinrichtung, kann sowohl als Hardware-Bauteil als auch als reine Software-Lösung in der sog. "Cloud" integriert werden.
Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile, wobei wir darauf hinweisen möchten, dass einige der Argumente für oder gegen eine Lösung sich im Laufe der Zeit noch wandeln können. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Geräte bzw. die Software noch relativ neu und derzeit noch nicht flächendeckend im Einsatz sind.

Hardware

Die Hardware-Lösung ist mit einem höheren, "einmaligen" Kaufpreis verbunden.
So ganz "einmalig" ist dieser Kauf allerdings nicht, denn auch die Hardware-Lösung muss regelmäßig re-zertifiziert werden. Spätestens alle 5 Jahre ist eine solche Re-Zertifizierung nötig, wobei wir derzeit noch keinen Überblick darüber geben können, wie die Kostenstruktur dafür aussehen wird. Derzeit wird anscheinend davon ausgegangen, dass man nach spätestens 5 Jahren ein neues Hardware-Bauteil erwerben muss, weshalb man unserer Ansicht nach tatsächlich nicht von einem "einmaligen" Kaufpreis sprechen kann. Da die Re-Zertifizierung vom Herstellungsdatum des Hardware-Bauteils abhängt, und man nicht immer neu produzierte Geräte erhalten wird, garantieren einige Hersteller sogar nur 3 Jahre Laufzeit bis zur nötigen Re-Zertifizierung.
Die Hardware-Lösung wickelt alles lokal ab, es ist keine dauerhafte Internet-Verbindung nötig, die Daten verbleiben komplett im Unternehmen. Das Thema "Datensicherheit" und "Datenschutz" ist entsprechend von Ihnen selbst abzudecken. Sie können aber Ihr Netzwerk immerhin vor möglichen Angriffen aus dem Netz schützen, indem Sie gar keine Verbindung nach außen zulassen. Ein solches komplett abgeschottetes internes Netzwerk hat aber auch Nachteile. Für E-Mails muss ein weiterer Rechner vorgehalten werden, denn zumindest dieser benötigt ja Internet-Zugriff. Fernwartung ist ebenfalls nicht möglich usw. Die Sicherheit eines abgeschotteten Systems wird also durch deutlich verringerten Komfort erkauft.

Cloud

In Sachen Kosten ist die Cloud-Lösung tatsächlich transparenter. Die TSE in der Cloud wird gemietet und somit fallen feste Mietkosten an, eine Re-Zertifizierung nimmt der Anbieter vor und hat diese bereits in den Mietpreis eingerechnet.
Die Cloud-Lösung erfordert eine ständige Verbindung mit dem Internet. Bei vielen Unternehmen ist das heutzutage aber völlig selbstverständlich. Die Rechner sind über einen Router mit dem Internet verbunden und können jederzeit online gehen, damit Mitarbeiter bei Ihren Lieferanten etwas nachsehen können, den eigenen Internet-Shop pflegen können und vor allem auch E-Mails von Kunden abrufen, lesen und beantworten können.
Mehr als diese Möglichkeit, ins Internet gehen zu können, benötigt auch die Cloud-Lösung nicht. Für Backups der Daten sorgt im Regelfall der Anbieter, der sich auch darum kümmert, dass die Daten sicher von Ihnen zur Cloud-TSE übertragen werden. Ihre Aufgabe ist es, die ständige Datenverbindung mit dem Internet ausreichend abzusichern, damit nicht auf Ihre Systeme zugegriffen werden kann - wer aber jetzt schon ständig online ist, wird sich hoffentlich schon darum gekümmert haben, dass sein Passwort nicht mehr "12345" lautet. 
Das Thema Netzwerksicherheit wird also durch die Cloud-TSE nicht weiter verschärft.

Bei der Wahl der richtigen TSE für Ihr Unternehmen unterstützt Sie unser Leitfaden TSE - Hardware oder Cloud

Regelungen nach Bundesland

Bis zum 30.September 2020 müssen gem. dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) alle Kassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen um Manipulationen zu verhindern.
Auf Grund der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung und den Verzögerungen in der Umsetzung und Zertifizierung der Schnittstellen und der Lieferung der entsprechenden Hardware, können viele Betriebe diese Frist nicht einhalten. Zur Abwendung von Härtefällen und der Entlastung von Betrieben und Ämtern haben die meisten Bundesländer per Ländererlass beschlossen, einen zeitlichen Aufschub längstens bis zum 31.03.2020 zu gewähren.

Die meisten Bundesländer haben sich (vereinfacht ausgedrückt) auf die Regelung geeinigt, dass bei einer verbindlichen, nachweisbaren Bestellung einer TSE bis zum 31. August 2020 die Frist zur Einbindung der TSE, ohne zusätzlichen Antrag, bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Weitere Einzelheiten und ggf. Einschränkungen sehen Sie hier entsprechend Ihrem Bundesland:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Keine Abweichung von der allgemeinen Regelung.

Bayern

Bayern

Keine Abweichung von der allgemeinen Regelung.

Berlin

Berlin

Besondere Voraussetzung für die Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2021:

Brandenburg

Brandenburg

Besondere Voraussetzung für die Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2021:

Bremen

Bremen

Bremen hat keine Fristverlängerung erlassen.

Es gilt weiterhin der 30.09.2020 als Stichtag

Hamburg

Hamburg

Keine Abweichung von der allgemeinen Regelung.

Hessen

Hessen

Keine Abweichung von der allgemeinen Regelung.

Mecklenburg- Vorpommern

Mecklenburg- Vorpommern

Keine Abweichung von der allgemeinen Regelung.

Niedersachsen

Niedersachsen

Besondere Voraussetzung für die Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2021:

Nordrhein- Westfalen

Nordrhein- Westfalen

Keine Abweichung von der allgemeinen Regelung.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Besondere Voraussetzung für die Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2021:

Saarland

Saarland

Keine Abweichung von der allgemeinen Regelung.

Sachsen

Sachsen

Besondere Voraussetzung für die Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2021:

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Keine Abweichung von der allgemeinen Regelung.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Keine Abweichung von der allgemeinen Regelung.

Thüringen

Thüringen

Erklärung an das Finanzamt erforderlich.

Hardware - TSE

Wenn Sie sich für eine Hardware-TSE entscheiden, erhalten Sie hier eine Übersicht über einige unserer Produkte. Lassen Sie sich von uns beraten!

(Alle Preise vorläufig - Änderungen vorbehalten - Alle Preise zzgl. MwSt.)

Epson TM-T88VI-iHub

Epson TM-T88VI-iHub

649,00 €

Fiscal DE (TSE)

USB, RS232, Ethernet

ePos

Epson TSE USB

Epson TSE USB

349,00 €

USB

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