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Kassenmeldepflicht

Entsprechend der Kassenmeldepflicht gem. §146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) müssen alle digitalen Kassensysteme bis spätestens zum 31.07.2025 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen gesetzeskonforme Kassensysteme einsetzen.

CTO Warenwirtschaft 2023

Die neue Version der CTO Warenwirtschaft für das Jahr 2023 ist nun offiziell freigegeben. Neben vielen praktischen neuen Funktionen und Änderungen, die Ihnen insbesondere bei den jährlichen Updates helfen, hat sich einiges unter der Haube getan. Wenn sie auf die aktuelle Version wechseln möchten, kann Ihnen die folgende Updateanleitung Unterstützung bieten:

 

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