0241 - 47991-0
Soeben haben wir die neue Version der Warenwirtschaft 2026 veröffentlicht.
Genaue Informationen über die Änderungen finden Sie >>hier<<
Soeben haben wir die neue Version der Warenwirtschaft 2026 veröffentlicht.
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Entsprechend der Kassenmeldepflicht gem. §146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) müssen alle digitalen Kassensysteme bis spätestens zum 31.07.2025 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen gesetzeskonforme Kassensysteme einsetzen.
Eine weitere Gesetzesänderung verpflichtet Gewerbetreibende zur Annahme und ggf. auch zur Ausstellung von Rechnungen in elektronisch verarbeitbaren Formaten (E-Rechnung) ab dem 01.01.2025
Die neue Version der CTO Warenwirtschaft für das Jahr 2023 ist nun offiziell freigegeben. Neben vielen praktischen neuen Funktionen und Änderungen, die Ihnen insbesondere bei den jährlichen Updates helfen, hat sich einiges unter der Haube getan. Wenn sie auf die aktuelle Version wechseln möchten, kann Ihnen die folgende Updateanleitung Unterstützung bieten: