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MwSt-Senkung - Programmänderungen

MwSt-Senkung - Programmänderungen

Die Mehrwertsteuersenkung kam wohl für alle überraschend. Dennoch können Sie sich als Anwender der CTO Warenwirtschaft weiter auf Ihre Kernarbeit konzentrieren, da das Mehrwertsteuerupdate der Software Ihnen viel Arbeit abnimmt.

Folgende Neuerungen helfen Ihnen dabei, die Mehrwertsteuersenkung gut zu meistern:

 

  • Die neuen Steuersätze in Höhe von 16% und 5%, die ab dem 01.07.2020 gültig sind, werden  automatisch eingetragen. Auch die Erhöhung am 01.01.2021 auf 19% und 7% wird automatisch eingetragen. Sie müssen diese Änderung lediglich bestätigen bei der von der Software angezeigten Nachfrage.Die neuen Steuersätze in Höhe von 16% und 5%, die ab dem 01.07.2020 gültig sind, werden  automatisch eingetragen. Auch die Erhöhung am 01.01.2021 auf 19% und 7% wird automatisch eingetragen. Sie müssen diese Änderung lediglich bestätigen bei der von der Software angezeigten Nachfrage.
  • Sie können sich ganz frei entscheiden, ob Sie die Mehrwertsteuersenkung an Ihre Kunden weitergeben wollen oder ob Sie die Bruttopreise beibehalten wollen. Dafür bietet Ihnen die Software zwei Komfortfunktionen an:
    • Sie können bereits geschriebene Aufträge, Angebote etc. umrechnen lassen auf die neuen Steuersätze. Sie haben dabei die Wahl, ob die Netto- oder die Bruttopreise beibehalten werden sollen. Voraussetzung für die Umrechnungsmöglichkeit bei einem Auftrag ist natürlich, dass dieser noch nicht als Rechnung gedruckt wurde und daher noch veränderbar ist.
    • Sie können auch Artikel aus den Stammdaten in einen Vorgang übernehmen, wenn der Steuersatz in der Kalkulation nicht (!) angepasst wurde. Auch hier kann wahlweise der Nettopreis oder der Bruttopreis beibehalten werden. Beispiel: Ein Igluzelt wurde  kalkuliert mit einem VK von 99€ bei 19% MwSt. Der Nettopreis beträgt somit 83,19€. Behalten Sie den Bruttopreis bei, steigt der Nettopreis auf 85,34€ und sie machen mehr Gewinn. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Senkung an den Kunden weiter zu geben, wird der Bruttopreis auf 96,50€ berechnet, Ihr Nettopreis bleibt gleich und somit auch Ihre Gewinnspanne.
  • Die genannten Änderungen machen es möglich, mit der Arbeit fortzufahren, ohne die Lager-Stammdaten auf die neuen Steuersätze kalkulieren zu müssen. Damit können Sie die Vereinfachungsregelung, die besagt, dass Sie die Preisänderung durch pauschale Rabatte bekannt geben dürfen, mit der CTO Warenwirtschaft umsetzen. Die Vereinfachungsregelung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht und sagt aus, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Preisangabenverordnung (PAngV) die Preise nicht neu auszuzeichnen brauchen, sondern dass eine Bekanntgabe der neuen Preise in Form von allgemeinen Rabatten statthaft ist. Bitte klären Sie Ihre individuelle Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater. Link zur Veröffentlichung:https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200612-unbuerokratische-umsetzung-der-mehrwertsteuersenkung-bei-preisangaben-durch-pauschale-rabatte-moeglich.html
  • In der neuen Version ist es jetzt auch möglich, ein abweichendes Datum einzutragen, welches für die relevanten Mehrwertsteuersätze herangezogen wird. Es kann vorkommen, dass das Leistungsdatum oder der Leistungszeitraum vom Rechnungsdatum abweicht, für die anzuwendenden Mehrwertsteuersätze aber entscheidend ist. Somit können Sie zum Beispiel im Juli noch eine Rechnung schreiben über Leistungen, die Sie im Juni erbracht haben und die entsprechend mit den Steuersätzen, die im Juni gültig waren, abzurechnen sind. Bitte beachten Sie, dass an den Schnittstellen zu Fibu / EA / Datev gearbeitet wird und diese Information dort noch nicht verarbeitet werden können. Im Moment sind, falls dieses Feature verwendet wird,  manuelle Umbuchungen notwendig.
  • Die Neukalkulation des Lagers, so dass alle Artikelstammdaten mit dem richtigen Steuersatz hinterlegt sind, ist ebenfalls möglich.
  • Das Modul Z-Bon wurde so erweitert, dass beide Steuerpaare 16% / 5% und 19% / 7% ausgewiesen werden können. In der Praxis dürfte es z.B. nicht zu vermeiden sein, dass für Rechnungen, die im Juni gestellt wurden, noch Zahlungen im Juli eingehen. Diese Mischung an Steuersätzen innerhalb eines Kassenabschlusses macht ein Update zwingend notwendig!

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