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Information zur MwSt-Änderung in CTO Produkten

Information zur MwSt-Änderung in CTO Produkten

Durch die kurzzeitige Absenkung der MwSt. hat die Regierung den Softwarehäusern neben der Kassensicherungsverordnung ein weiteres Großprojekt überantwortet, dass termingenau umgesetzt werden muss.

Gleichzeitig sind von den öffentlichen Stellen immer noch nicht alle Anbieter für die TSE zertifiziert worden, was nicht dabei hilft, den Termin Ende September zu halten und auch nicht hilfreich ist, zwischenzeitlich noch weiteres einzubauen.

MwSt.- Senkung ist nicht gleich MwSt.-Erhöhung

Da das neue Großprojekt eine MwSt.-Senkung (!) ist, und dann auch noch eine zeitlich begrenzte, gibt es zudem Fragen, die neu auftauchen und die bislang nie gestellt worden sind. Die Erfahrungen und Funktionen, die MwSt. anzuheben, helfen hier nur teilweise weiter.

Denn auch die Fälle von "Ende Juni (19%) gekauft, im Juli (16%) zurückgegeben" müssen bedacht werden, denn der Verbraucher wird merken, wenn er weniger erstattet bekommen soll, als er bezahlt hat und damit nicht einverstanden sein.

Wie genau in Ihrer Branche bei Ihren verkauften Artikeln mit der MwSt. zu verfahren ist, insbesondere bei Leistungen, die evtl. über das Umstellungsdatum hinaus geleistet werden, erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater. Wir können nur für möglichst viele Fälle eine Lösung anbieten, die Sie dann entweder pro Fall individuell oder auf Wunsch über Voreinstellung für alle Fälle gleichermaßen einstellen können.

Eine völlige Neukalkulation des Lagers ist für 6 Monate auch oft unverhältnismäßig, also muss für eine Reihe von Anwendern auch eine Möglichkeit gefunden werden, wie das vermieden werden kann, ohne eine falsche MwSt. auszuweisen.

Um Ihnen als Anwender die MwSt.-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 so leicht wie möglich zu machen, werden wir rechtzeitig vor dem 01.07.2020 ein Update für unsere Warenwirtschaft veröffentlichen, dass die MwSt. automatisch korrekt einstellt und Sie durch die dann evtl. noch nötigen Schritte lenkt.

Voraussichtlich wird es möglich sein, über Voreinstellungen und individuelle Einstellungen die Vorgänge den entsprechenden Steuersätzen zuzuweisen. Wir bemühen uns also, auch für all die Sonderfälle eine Lösung zu finden, die es bislang in Deutschland so nicht gab.

Bitte haben Sie Verständnis, dass auch unsere Support-Abteilung derzeit nicht jede Frage nach dem Ablauf für jeden Sonderfall von "vor der Umstellung, nach der Umstellung" oder "was genau muss ich klicken" beantworten kann. Sie bekommen diese Informationen aber rechtzeitig mit der Veröffentlichung des Updates.

Wie gesagt müssen Sie evtl. auch Ihren Steuerberater einmal konsultieren, denn ob in Ihrem Betrieb nun trennbare Leistungen vorliegen, die evtl. teilweise zu 19%, teilweise zu 16% abgerechnet werden müssen, ob allein das Leistungsdatum oder allein das Rechnungsdatum für Sie gilt, all dies können und dürfen wir nicht abschließend sagen.

Wir arbeiten natürlich ebenfalls an Updates für FiBu, EA, und den Schnittstellen von Warenwirtschaft bzw. FiBu zu DATEV.

 

Wie kommt denn nun die neue Version zu Ihnen, sobald wir sie fertiggestellt haben?

Derzeit haben wir folgendes geplant:

Wer aktuelle Software gekauft hat, erhält auch das MwSt.-Update kostenlos.

Anwender älterer Versionen müssen, um die oben beschriebene MwSt.-Umstellung bekommen zu können und alle Funktionen für die MwSt.-Senkung (s.o.) nutzen zu können, das Update auf die aktuelle Version käuflich erwerben.

Zu keinem Veröffentlichungstermin irgendeiner bisheriger Software war eine Corona-Pandemie oder ein Lockdown wie in den letzten Monaten auch nur vorstellbar, und niemand hätte damit gerechnet, dass es in Deutschland einmal eine zeitlich befristete Senkung der MwSt. geben würde.

 

Entsprechend sind die Funktionen, die Ihnen bei einer zeitlich befristeten MwSt.-Senkung helfen, auch in den Versionen, mit denen seinerzeit die MwSt. dauerhaft angehoben wurde, nicht enthalten.

Kostenlose Updates erhalten:

  1. alle Anwender der Version 2020. Sie bekommen rechtzeitig über die automatische Update-Funktion ein Update eingespielt, dass den MwSt.-Satz zum 01.07.2020 automatisch korrekt einstellt.
  2. alle Anwender mit laufendem Update- und Supportvertrag, die KEIN Bargeld entgegen nehmen (Stichword Kassensicherungsverordnung). Sie können kostenlos auf die Version 2020 updaten, die dann rechtzeitig mit Auto-Update auf die MwSt.-Umstellung vorbereitet wird.
  3. alle Anwender mit laufendem Update- und Supportvertrag, die auch nach dem 30.09.2020 noch mit Bargeld arbeiten möchten. Sie sollten derzeit die Version 2019 oder 2020 mit Modul BarTSE bzw. Modul Z-Bon einsetzen.

Derzeit ist noch nicht final entschieden, ob Sie entgegen der bisherigen Empfehlung schon jetzt auf die Version 2020 mit Modul BarTSE updaten werden oder ob wir die Funktionen für die MwSt.-Senkung auch für die Version 2019 mit Modul BarTSE bzw. Modul Z-Bon veröffentlichen.

In beiden Fällen können Sie aber sicher sein, dass Sie problemlos mit allen aktuellen Regeln weiterarbeiten können.

 

Alle anderen Anwender, auch solche, die immer noch mit DOS-Versionen arbeiten, müssen kostenpflichtig auf die aktuelle Version updaten.

Durch die Kassensicherungsverordnung dürfen wir keine Alt-Versionen mit Bargeld-Möglichkeit und ohne TSE-Anschluss mehr vertreiben, außerdem entsprechen die meisten alten Versionen weder den Regelungen der GoBD (Grundzüge ordnungsgemäßer Buchungführung und für den Datenzugriff) noch denen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Von daher sollten diese Versionen ohnehin nicht mehr eingesetzt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Support-Abteilung derzeit durch die Umstellung bereits recht ausgelastet ist und wir in der gegebenen Zeit nicht die Möglichkeit haben, mit Anwendern von alten Versionen Strategien zu besprechen, wie der Kauf eines Updates umgangen werden kann. Es mag "Bastellösungen" geben, die mit ungleich mehr Aufwand für den Anwender zum gleichen Endpreis eines Artikels kommen würden, es würden aber eben nicht all die genannten Fälle dadurch gelöst und es würde zwangsläufig ständig zu weiteren Fragen für jeden neuen Sonderfall kommen. Unsere Support-Abteilung ist aber natürlich in erster Linie dafür da, den Nutzern unseres Update- und Support-Vertrags bei Fragen und Problemen in aktuellen Versionen zu helfen.

 

Anwender der Software Store & Office:

Die Software CTO Store & Office wurde nie von CTO Software selbst vertrieben, sondern als stark eingeschränkte Version von der S.A.D. Software Vertriebs- und Produktions GmbH

als Lizenzprodukt gekauft und z.B. in den Media Märkten vertrieben. Leider hat S.A.D. die Serie nicht fortgesetzt.

Wenngleich die Anwender der Store & Office daher strenggenommen bisher gar keine Kunden der CTO Software GmbH waren, möchten wir diesen Anwendern eine Lösung anbieten.

Seit der letzten Veröffentlichung der Store & Office haben sich allerdings eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien der Finanzbehörden geändert.

Grds. ist daher ein Update bzw. in diesem Fall ein Upgrade auf unsere normale Warenwirtschaft für viele die sinnvollste Lösung. Schließlich können ja auch in Zukunft noch weitere Vorgaben gemacht werden, die die Store&Office nicht umsetzen kann. Die Mitnahme aller Ihrer Daten ist natürlich garantiert.

Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung, damit wir besprechen können, wie ein weiterer Einsatz Ihres CTO-Produktes möglich oder sinnvoll ist.

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