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Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche ist aber nachweislich noch nicht verfügbar.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die erforderlichen Nachweise sind der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorzuhalten.

Antrag :

  • Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister nachweislich bis zum 30. September 2020 verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche ist jedoch nachweislich noch nicht verfügbar.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die Voraussetzungen sind durch eine entsprechende Dokumentation festzuhalten, der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen, für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.

Antrag :

  • Die Billigkeitsmaßnahme gilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen als stillschweigend gewährt.
  • Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
  • Bereits vor Bekanntgabe dieses Erlasses gestellte Anträge gelten als bewilligt, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Der Steuerpflichtige muss bis spätestens 30. September 2020 eine TSE verbindlich bestellt oder
  • einen Kassenfachhändler, einen Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich verbindlich mit dem fristgerechten funktionsfertigen Einbau der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem beauftragt haben.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE beabsichtigt, aber eine solche ist noch nicht verfügbar.
  • Der funktionsfertige Einbau einer TSE bis zum 31. März 2021 muss auch in diesen Fällen sichergestellt werden.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Bei cloudbasierter TSE ist die Nichtverfügbarkeit durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
  • Erforderliche Nachweise sind im Rahmen der allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen der Finanzverwaltung vorzulegen.

Antrag :

  • Die Billigkeitsmaßnahme gilt bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen als gewährt.
  • In dem entsprechenden Umfang ist ein gesonderter Antrag durch den Steuerpflichtigen nach §§ 146a, 148 AO nicht erforderlich.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Es muss durch geeignete Unterlagen belegbar sein, dass die erforderliche Anzahl an TSE bis zum 30. September 2020 bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich verbindlich bestellt oder der Einbau der TSE beauftragt worden ist.
  • Der Einsatz der (…) anderen TSE muss auch in diesen Fällen bis zum 31. März 2021 sichergestellt werden.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche aber noch nicht verfügbar, ist die Nichtverfügbarkeit durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
  • Der Einsatz der cloudbasierten (…) TSE muss auch in diesen Fällen bis zum 31. März 2021 sichergestellt werden.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die genannten Nachweise sind im Rahmen der allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Antrag :

  • Die Billigkeitsmaßnahme gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen als gewährt.
  • Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Bis spätestens 30. September 2020 muss ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE nachweislich beauftragt worden sein.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Bei geplantem Einsatz einer cloudbasierten TSE muss der fristgerechte Einsatz nachweislich bis zum 30. September 2020 beauftragt worden sein.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die Nachweise sind mit der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Antrag :

  • Die Erleichterung nach § 148 AO gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen als gewährt. Die Stellung eines Antrags ist nicht erforderlich.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

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