Zusammenfassende Meldung

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Das CTO Warenwirtschaft-Modul "Zusammenfassende Meldung" (kurz ZM) dient dazu, innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.


Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats bzw. Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder ab 1. Januar 2010 sonstige Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgeführt hat, an das Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung elektronisch zu übermitteln. In dieser Meldung werden die Bemessungsgrundlagen aller betroffenen Leistungen, zusammengefasst nach den Umsatzsteueridentifikationsnummern der Leistungsempfänger, angegeben. Zusätzlich sind gegebenenfalls Hinweise auf innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte aufzunehmen (§ 18a UStG).

(Quelle : Wikipedia)